Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlicher Geldabhebung an einem Geldautomaten
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- Kategorie: Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 29. November 2011 (Az.: XI ZR 370/10), dass im Fall einer missbräuchlichen Geldabhebung an einem Geldautomaten unter Einsatz der Originalkarte und Verwendung der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Karteninhaber seine PIN pflichtwidrig auf der Karte vermerkt oder diese pflichtwidrig gemeinsam mit der Karte aufbewahrt hat.